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Samstag, 22. November 2008

UNO ist verpflichtet die Klage FYROMs gegen Griechenland abzulehnen


Der Internationale Gerichtshof als UNO Abteilung verpflichtet sich die Klage FYROMs gegen Griechenland abzulehnen, aus dem Grund, dass die Bezeichnung FYROMs als "Republic of Macedonia" gegen die UNO Beschlüsse und Abkommen verstößt.
Eine Annahme der Klage hat als Folge die de facto Anerkennung durch die UNO des Status "Republic of Macedonia". Wahrscheinlich,das bezweckt FYROMs Premierminister Gruevski mit der Klage beim IGH.
Herr Koumoutsakos macht klar, dass FYROM bei der Klage die Bezeichnung "Republic of Macedonia" verwendet.

Die Nato ist keine "internationale Organisation" wie Artikel 11 des Abkommens zwischen Griechenland und FYROM vorsieht,sondern ein militärischer Pakt.
Deswegen ist ein Veto Griechenlands bei der NATO keine Abkommens-Verletzung.
http://www.kathimerini.gr/4dcgi/_w_a...11/2008_256855

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